Die Schulministerin Frau Dorothee Feller hatte gemeinsam mit Herrn Schnelle zu einer Videokonferenz eingeladen, um über die geplante Einführung der ABC-Klassen zu informieren und den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Der Einladung sind wir gerne gefolgt.
Zu Beginn der Videokonferenz erläuterten Frau Ministerin Feller und Herr Schnelle die Beweggründe des Ministeriums für die Einführung der ABC-Klassen. Dargestellt wurden sowohl die Zielsetzung der Maßnahme als auch die Grundzüge des Gesetzentwurfs, der zeitliche Rahmen sowie die geplante Ausgestaltung der Förderung. Thematisiert wurden dabei insbesondere das „Wie, Wo und Durch Wen“ der Umsetzung sowie die vorgesehene Finanzierung.
Hintergrund der geplanten Einführung ist, dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler seit Jahren rückläufig sind. Inzwischen erreichen rund 25 Prozent der Grundschulkinder nicht die Mindestanforderungen. Häufig sind sprachliche Barrieren der entscheidende Grund dafür, dass Kinder dem Unterricht nicht ausreichend folgen können. Um sicherzustellen, dass Kinder künftig bei der Einschulung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollen die ABC-Klassen ab dem Schuljahr 2028/2029 eingeführt werden.
Die Schulanmeldung wird künftig in das Frühjahr vor der Einschulung vorverlegt, um ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung zu gewinnen. Kinder mit festgestelltem Förderbedarf sollen dann ab dem Sommer vor der Einschulung mit der Sprachförderung beginnen können.
Die Teilnahme an den ABC-Klassen ist verpflichtend. Der Durchführungsort kann flexibel von den Kommunen festgelegt werden – möglich sind Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder auch andere geeignete Orte. Die Förderung soll durch Grundschullehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte erfolgen. Vorgesehen ist eine Gruppengröße von vier bis maximal zehn Kindern.
Wird die Teilnahme an den ABC-Klassen ohne ausreichenden Grund verweigert, wird dies künftig als Nichtnachkommen der Schulpflicht gewertet. Das zugrunde liegende Screening zur Sprachstandsfeststellung soll perspektivisch digital erfolgen. Für die Bildungsdokumentation wird eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet.
Darüber hinaus wurde angesprochen, dass neben der Sprachförderung grundsätzlich auch weitere Kompetenzen der Kinder gestärkt werden sollen. Diese Aspekte sind jedoch nicht Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs, sondern wurden als perspektivische Überlegungen benannt.
Die Landeselternschaft der Realschulen in Nordrhein-Westfalen e. V. begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung der ABC-Klassen als wichtigen Schritt zur frühzeitigen Förderung von Sprachkompetenzen und zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern. Zugleich danken wir dem Ministerium für Schule und Bildung für die Möglichkeit zum offenen Austausch im Rahmen der Videokonferenz und die Einbindung der Verbände in den weiteren Prozess.
Die Videokonferenz bot insgesamt einen umfassenden Überblick über die geplanten Regelungen sowie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich konstruktiv einzubringen.