Die Landeselternschaft der Realschulen in NRW begrüßt die Zielrichtung des 17. Schulrechtsänderungsgesetzes, insbesondere die Stärkung von Fortbildungen als zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung. Fortbildungen müssen jedoch qualitativ hochwertig, praxisnah, auch in Präsenz stattfinden und systematisch am tatsächlichen Bedarf der Lehrkräfte ausgerichtet sein. Eine verpflichtende Teilnahme allein reicht nicht aus – vielmehr braucht es Anreize und verlässliche Qualitätsstandards. Beim Thema Schulgesundheit fordert die Landeselternschaft klarere Definitionen, frühere Einbindung der Schulaufsicht sowie verbindliche Regelungen zur Beschulung ausgeschlossener Schülerinnen und Schüler. Datenschutzregelungen werden grundsätzlich begrüßt, allerdings wird eine präzisere rechtliche Formulierung ohne Interpretationsspielräume gefordert. Die wissenschaftliche Begleitung des islamischen Religionsunterrichts wird positiv bewertet. Die Möglichkeit, an Realschulen auch Hauptschulabschlüsse anzubieten, wird unterstützt, birgt jedoch Risiken für Überforderung, Niveauverlust und Lehrkräftemangel. Dafür sind deutlich bessere Rahmenbedingungen nötig, insbesondere mehr Personal, Doppelbesetzungen, Differenzierungsräume und zusätzliche Ressourcen. Ohne diese Maßnahmen drohen steigende Belastung, Abwanderung von Lehrkräften und mehr Unterrichtsausfall.
Stellungnahme-zum-17.-SchulRAendG-und-7.VO-zur-Aend-APO-S-I.pdf