Am 03. November fand auf Einladung der Schulministerin die Sitzung des Fachbeirats „Inklusive schulische Bildung“ statt. Zentrales Thema war das neu gestartete Pilotprojekt zum überarbeiteten AO-SF-Verfahren (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs) in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster.
Rund 1.900 Schulen nehmen an der Pilotphase teil und wurden mit den notwendigen digitalen Systemen ausgestattet. Die neu geschaffenen Expertisestellen in Münster und Arnsberg sind bereits vollständig mit erfahrenem Personal besetzt.
Im Rahmen der Sitzung wurde die digitale Benutzeroberfläche vorgestellt, über die Lehrkräfte künftig die Daten für das AO-SF-Verfahren eingeben. Nach Abschluss der Eingabe erhalten Eltern automatisch eine Kopie der Dokumentation. Die Präsentation zeigte, dass das Ministerium viel Arbeit in ein übersichtliches, gut strukturiertes und praxisnahes Verfahren investiert hat.
Zur Qualitätssicherung wird das Pilotprojekt von Prof. Dr. Hastall evaluiert. Er wird alle am Verfahren beteiligten Akteure – darunter Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeitende der Bezirksregierungen – einbeziehen. Bereits im November startet eine Onlinebefragung der Elternverbände.
Weitere Themen der Sitzung:
- Ombudsstelle zum AO-SF-Verfahren:
Leider gibt es aktuell keine Planung von Seiten des Ministeriums für eine Ombudsstelle. - Dyskalkulie und Nachteilsausgleich:
Eine verbindliche Regelung analog zur LRS gibt es derzeit nicht, da Dyskalkulie als Teilleistungsstörung eingeordnet wird. Nach aktuellem Stand kann die Leistungserbringung nicht auf alternative Prüfungsformen ausgeweitet werden. Lehrkräfte sollen durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützen. - Ausbau inklusiver Schulplätze:
Das Ministerium hob hervor, dass die Studienplätze im Bereich Sonderpädagogik erhöht wurden und multiprofessionelle Teams weiter ausgebaut werden sollen. - Wahlrecht der Eltern:
Das Ministerium betonte, dass Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht automatisch an Förderschulen überwiesen werden dürfen. Das Wahlrecht der Eltern gilt uneingeschränkt. Werden einzelne Fälle bekannt, bittet das Ministerium um Rückmeldung. - Stärkung der Elternbeteiligung:
Das Verfahren wird strukturell überarbeitet, und es ist eine gezielte Befragung von Eltern geplant. Elternverbände werden aktiv einbezogen und können Vorschläge einbringen.
Der Austausch im Fachbeirat war konstruktiv und wertschätzend. Die Verbände begrüßten die transparente Darstellung des Pilotprojekts und die Bereitschaft zur Einbindung der Elternperspektive.