Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW„
Die Landeselternschaft der Realschulen NRW begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, da er jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben erleichtert und insbesondere Schulabbrecher stärker in den Fokus rückt. Die Anpassung ermöglicht, allen Schülerinnen und Schülern gezielte Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufseinstiegsplanung zukommen zu lassen, um langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Gleichzeitig fordert die Landeselternschaft, dass die erhobenen Daten ausschließlich für Berufsberatung und Berufsorientierung genutzt werden und eine Weitergabe an andere staatliche Stellen ausgeschlossen bleibt. Kritisch wird die bisherige Potenzialanalyse gesehen, die aus Sicht von Eltern und Schülern nicht zeitgemäß ist, unzureichend finanziert wird und deren Ergebnisse häufig wenig aussagekräftig für die individuelle Berufsplanung sind.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Schülerdatenübermittlungsgesetz.pdf