Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. - für die qualitative Realschule

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Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Schuljahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 01.04. des Jahres zugestellt werden.

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Wir als Verein verstehen uns als Gemeinschaft, an der alle Mitglieder aktiv teilnehmen können und sollten. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch die Informationsveranstaltungen des Vereins besuchen. Zur Vorbereitung und Durchführung unserer verschiedenen Aktivitäten benötigen wir laufend tatkräftige Hilfe, da wir nur mit Ihnen in der Lage sind das Vereinsleben und unseren satzungsmäßigen Auftrag zu erfüllen.

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